Schulordnung
Um die Kernthemen der Schulordnung gerade für die Schülerinnen und Schüler transparenter zu gestalten wurden zwei Übersichten erstellt. Diese beinhalten einen Überblick über die Schulregeln und einen Leitfaden der Maßnahmen, die im Fall der Nichtbeachtung durch die Lehrkräfte ergriffen werden.
Die Übersicht über Schulregeln und Maßnahmen kann hier eingesehen werden.
Die gesamte Schulordnung kann hier eingesehen werden.
1. Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule
Wir, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Erzieherinnen der Grundschule Golzow sind daran interessiert, unser schulisches Zusammenleben nach festen Regeln zu organisieren.
„Die Schule achtet das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder und arbeitet eng mit ihnen zusammen. Sie unterstützt die wachsende Einsichtsfähigkeit und die zunehmende Selbstständigkeit junger Menschen und fördert die Aneignung von Werten und die Eigenverantwortung.“ (Brbgisches Schulgesetz §4(2))
Wichtig sind die gegenseitige Information und Zusammenarbeit. Dazu dienen:
Schriftliche Mitteilungen
Informationen über den Leistungsstand
Kenntnisnahme von schriftlichen Arbeiten zur LK
Auswertungsgespräche zu ILeA, Vergleichsarbeiten
Elternsprechtage, Elternversammlungen, thematische Elternabende, Schulkonferenzen, Lehrerkonferenzen mit Beteiligung der Elternvertreter
Sonstige Schulveranstaltungen
Sprechzeiten werden nach Bedarf vereinbart. Anmeldungen für Unterrichtsbesuche sind erforderlich.
2. Unterrichtszeiten
Das Schulgelände ist von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr zugänglich. Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr und endet um 13.30 nach dem 3. Block bzw. spätestens um 14.35 Uhr (Differenzierungsunterricht Kl. 5+6). Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder an der Schultreppe zu verabschieden.
Ab 6.00 Uhr kann eine Frühbetreuung durch die Erzieherinnen und Erzieher stattfinden.
offener Beginn | 07.10 - 07.40 Uhr | |
1. Block | 07.40 - 09.10 Uhr | anschließend Hof- und Frühstückspause |
2. Block | 09.40 - 11.10 Uhr | große Hofpause mit Mittagessen, offenen Angeboten |
3. Block | 12.00 - 13.30 Uhr | für die jüngeren Schulklassen ILZ / offene Angebote |
Bis 17.00 Uhr kann eine Spätbetreuung durch die Erzieherinnen und Erzieher stattfinden.
3. Pausenregelung
Die Pausen um 9.40 Uhr und um 1200 Uhr dienen der Entspannung und Bewegung zwischen den Unterrichtsblöcken und werden auf dem Pausenhof verbracht. Während der Einnahme des Mittagessens oder der Teilnahme an offenen Angeboten darf die Pause auch innerhalb der Schulgebäude verbracht werden.
Die aufsichtsführenden Lehrkräfte geben den Schülern die Möglichkeit, sich sportlich zu bewegen. Dazu stehen diverse Spielgeräte in der Turnhalle zur Verfügung.
Diese werden am Pausenende wieder in der Turnhalle deponiert, verantwortlich ist die Aufsichtsperson
Teilnehmer der Schülerspeisung gehen selbständig essen, die Kinder der Klassen 1-4 gestaffelt in Begleitung der Erzieherin oder des Erziehers.
Muss der Raum nach einer großen Pause gewechselt werden, erfolgt dies sofort nach Beendigung der vorangegangenen Stunde. (Mappen nicht in die Flure stellen!) Das Frühstück wird während des offenen Beginns im Raum oder während der ersten Pause auf dem Hof eingenommen.
Auf den Fluren und im Treppenhaus wird nicht gerannt, gedrängelt oder getobt. Wir wollen Unfälle vermeiden.
Bei schlechtem Wetter halten sich die Schülerinnen und Schüler im Raum der nachfolgenden Unterrichtsstunde auf. Aufsicht hat die jeweilige Lehrkraft.
Bei Regenwetter können die Fahrschüler im Eingangsbereich oder mit der Lehrkraft im Klassenraum warten.
4. Gestaltung der Unterrichtsräume und der Flure im Schulgebäude
Jede Klasse ist gemeinsam mit der Klassenleitung dafür verantwortlich, den Klassenraum und die angrenzenden Vorbereitungsräume zweckentsprechend zu gestalten, sauber und ordentlich zu führen und sinnvoll mit dem Unterricht zu verbinden.
Die Mappen verbleiben in den Klassenräumen.
Hilfe des Hausmeisters kann für kleine Veränderungen in Anspruch genommen werden. Ebenso ist uns Elternhilfe sehr willkommen.
5. Unfall
Es befinden sich unter anderem in der Turnhalle, im Speiseraum und im Vorflur des Sekretariats Erste-Hilfe-Schränke. Das gesamte pädagogische Personal kann somit bei kleineren Unfällen Soforthilfe leisten. Alle Unfälle sind dem Fach- oder Klassenleiter oder der Erzieherin bzw. dem Erzieher mitzuteilen und ins Unfallbuch (Sekretariat) einzutragen. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht wird oder wurde, muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden. (Formulare können bei Schulleitung oder Sekretariat angefordert werden). Bei größeren Unfällen müssen umgehend der Notarzt und die Eltern informiert werden.
6. Aufsicht
Die Aufsicht erfolgt im Unterricht durch die Lehrkraft und in den Pausen und während der Wartezeit auf den Bus durch das Aufsicht führende pädagogische Personal. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit oder in den Pausen nicht verlassen werden. Kinder, die nach der Mittagspause mit dem Bus nach Hause fahren, bleiben bis zum Ende der Pause auf dem Pausenhof. Erst nach Aufforderung durch das Aufsicht führende pädagogische Personal begeben Sie sich zum Hoftor bzw. zur Bushaltestelle. Die Aufsicht ist beendet, wenn die Kinder in den Bus eingestiegen sind.
7. Feueralarm
Zu Beginn eines Schuljahres gehen die Klassenleiter die Rettungswege mit ihren Kindern ab.
Bei Feueralarm verlassen alle Kinder und Erwachsenen auf kürzestem Weg das Schulgebäude (Rettungswege gekennzeichnet). Das Klassenbuch nimmt die Fachlehrkraft an sich. Diese ist die letzte Person, die den Klassenraum verlässt und Sorge trägt, dass alle Kinder den Raum und das Schulgebäude verlassen haben und die Fenster geschlossen sind.
Als Sammelplatz dient der Bereich zwischen Bushaltestelle und Schulgelände.
Zweimal im Schuljahr wird ein Probealarm durchgeführt.
8. Unterricht
Eltern und Kinder sind dafür verantwortlich, dass alle Kinder regelmäßig und pünktlich den Unterricht besuchen und die notwendigen Arbeitsmaterialien mit sich führen.
Bei Krankheit:
Unterrichtsversäumnisse werden unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich, persönlich oder telefonisch mitgeteilt. Die schriftliche Entschuldigung erfolgt am 1. Tag der Gesundschreibung.
Bei Beurlaubung:
In der Regel können keine Beurlaubungen gewährt werden, um Ferien zu verlängern. Wird ein Antrag auf Beurlaubung mit einer Dauer von einer Schulstunde bis zu drei Tagen gestellt ist die Klassenlehrkraft veranwortlich. Bei Anträgen von längerer Dauer ist die Schulleitung verantwortlich. Formulare dazu sind auf der Homepage bereit gestellt.
9. Unsere Verhaltensregeln im Schulhaus und auf dem Pausenhof
Wir sorgen für ein freundliches Miteinander.
Wir achten auf die anderen und verhalten uns rücksichtsvoll.
Während der Pausen nutze ich den Pausenhof, die Spielgeräte und die Spielflächen. Das Fußballspiel ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz erlaubt. Ich schlage draußen nicht mit Stöcken, werfe keine Steine, Schneebälle oder andere Gegenstände.
Ich gehe ruhig, renne und drängle nicht, wenn ich in den Klassenraum zurückkehre.
Wir sorgen für einen geordneten Ablauf von Unterricht.
Ich komme stets pünktlich zum Unterricht.
Ich gehe sorgfältig mit Arbeitsmaterialien, Spielen und Büchern um. Ich bin auf den Unterricht vorbereitet und habe alle notwendigen Materialien dabei.
Wir lösen Probleme mit Köpfchen.
Wir halten unser Schulhaus und unser Schulgelände sauber.
Wir schützen unsere Umwelt und unsere Gesundheit.
10. Aufenthalt der Schüler vor Unterrichtsbeginn (7.10 – 7.40 Uhr)
Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich die Schüler auf dem gepflasterten Schulhof, vor der Turnhalle sowie vor dem Eingangsbereich der Schule aufhalten. Das Betreten der Grünflächen ist nicht erwünscht. Ebenfalls ist der Aufenthalt hinter dem Schul- und allen Nebengebäuden untersagt. Das Gleiche gilt für den Bereich der Fahrradständer. Diese dienen nur zum Abstellen und Anschließen der Fahrräder.
11. Umgang mit Regelverstößen
Die Grundlage dafür bilden die Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen, die im Brandenburgischen Schulgesetz verankert sind (BbgSchulG vom 14.3.2014, § 63,64)
§ 63 Grundsätze
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Sicherung des gesetzlichen Auftrages der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen. Sie beziehen sich angemessen und unmittelbar auf das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule. Erziehungsmaßnahmen richten sich vor allem an die Einsicht der Schülerinnen und Schüler und gehen in der Regel Ordnungsmaßnahmen vor. Die körperliche Züchtigung sowie andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten.
Beruht das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers auf einem Konflikt mit anderen Schülerinnen oder Schülern, Lehrkräften oder anderen an der Schule tätigen Personen, soll vorrangig der Konflikt geschlichtet und auf die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verzichtet werden.
Werden im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass das Wohl dieser Schülerin oder dieses Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist, soll die Schulleitung das zuständige Jugendamt unterrichten. Zuvor sind die Eltern zu benachrichtigen.
§ 64 Ordnungsmaßnahmen
Eine Ordnungsmaßnahme ist nur zulässig, wenn schwerwiegend gegen eine den Auftrag der Schule regelnde Rechtsvorschrift, Verwaltungsvorschriften oder die Ordnung der Schule betreffende Vorschriften verstoßen wurde und eine Erziehungsmaßnahme sich als wirkungslos erwiesen hat oder nicht geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Schülerinnen und Schüler in schwerwiegender Weise ihre Pflichten gemäß § 44 Abs. 3 verletzt oder notwendige Anweisungen des befugten Personals zur Sicherung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule oder zum Schutz von Personen oder Sachen nicht befolgt haben. Außerschulischem Fehlverhalten darf eine Ordnungsmaßnahme im Ausnahmefall nur dann folgen, wenn der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule oder der Schutz anderer gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 erheblich beeinträchtigt wird.
Ordnungsmaßnahmen sind der schriftliche Verweis durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder in besonders schweren Fällen durch die Klassenkonferenz, die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe durch die Konferenz der Lehrkräfte, der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen durch die Klassenkonferenz, die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das Landesschulamt, die Entlassung von einer Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das Landesschulamt und die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das Landesschulamt.
Unser schulinterner Verhaltens –und Maßnahmekatalog zur Verbesserung von Ordnung, Sicherheit, Disziplin
Wurde ein Kind geschädigt oder beeinträchtigt, entschuldige ich mich angemessen.
Das Aufschreiben von Teilen der Schulordnung hilft bei Regelverstößen, über die jeweilige Regel nachzudenken.
Angerichteter Schaden wird wieder gutgemacht. Bei mutwilligen Zerstörungen haften die Eltern.
Regelverstöße ziehen die umgehende Mitteilung an die Eltern nach sich.
Wiederholte Regelverstöße und besonders schlimme Regelverletzungen können zum Ausschluss von Hofpausen, Unterrichtsteilen und schulischen Veranstaltungen führen.
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Klassen 3-6 erfolgt zweimal pro Schuljahr. Um eine objektivere Beurteilung zu gewährleisten, hat die Lehrerkonferenz am 24.09.2014 /10.11.2014 eine Regelung zum Arbeits- und Sozialverhalten beschlossen. Diese neue Regelung wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
Eltern, Schüler und Lehrer schließen zu Beginn des Schuljahres einen Vertrag über ein gutes Zusammenleben und Zusammenarbeiten an unserer Schule ab. (siehe Anhang)
Für das Verhalten im Unterricht und in den Pausen gilt Folgendes:
Bei dauerhafter Störung des Unterrichts erfolgt die Ermahnung und/oder Benachrichtigung der Eltern, das Verweisen in einen anderen Raum. Der entsprechende Teil der Schulordnung muss abgeschrieben werden bzw. greifen die o.g. Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen.
Grundsätzlich müssen alle nicht erledigten Aufgaben nachgeholt werden, in der Schule oder zu Hause. Die Eltern werden informiert
Bei wiederholten Verstößen auf dem Pausenhof muss das Kind für den nächsten Tag in der Pause im Hortraum unter Aufsicht bleiben. Ändert sich das Verhalten nicht, muss das entsprechende Kind die Schulordnung in Teilen abschreiben bzw. greifen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Die Eltern werden informiert.
Bei mutwilliger Sachbeschädigung werden die Eltern über den Schaden und die Schadenshöhe informiert und müssen die Kosten tragen. Beschmutzungen jeglicher Art zieht das Saubermachen nach sich.
Anhang
Handy /Smartphone/Tablet - Nutzung
Computer, Smartphones und Handy gehören für immer mehr Kinder zum Alltag. Die Grundschule hat die Aufgabe, sie in unsere Kultur, und dazu zählen auch moderne technische Kommunikationsmittel, einzuführen und einen verantwortungsvollen Umgang damit zu gewährleisten. Dabei ist die Kooperation mit den Eltern und ihre Unterstützung in diesem Prozess unerlässlich.
Deshalb entwickeln wir in unserer Kleinen Grundschule die Medienkompetenz und sensibilisieren unsere Kinder zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte durch Präventionsveranstaltungen sowie durch entsprechende Themen im Sach- bzw. WAT-Unterricht.
Folgende Regeln legen wir fest:
Mobiltelefone jeder Art dürfen mitgebracht werden, müssen aber zwingend während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet bleiben. Auch das Stummschalten ist nicht erlaubt.
Wer die Schule frühzeitig verlassen möchte/muss, meldet sich als erstes beim Lehrer /Klassenlehrer ab.
Außerhalb der Sekretariatszeiten kann das Handy in Gegenwart eines Lehrers nur zum abgesprochenen Zweck eingeschaltet werden.
Heimliches Aufnehmen von Videos, Fotos oder Gesprächen ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy für einen Tag eingezogen. Bei erneuten Verstößen wird es eine Woche, beim 3. Mal längstens bis zum nächsten Zeugnis eingezogen.
Das Mobiltelefon kann nur den Eltern ausgehändigt werden.