Einkommensüberprüfung zur Berechnung der Elternbeiträge
Bitte beachten Sie das Anschreiben des Amtes Brück, das Sie unten bei „Downloads“ finden. Es enthält eine Mitteilung über eine anstehende Einkommensüberprüfung.
Die Einkommensüberprüfung betrifft in den Kitas die Krippenkinder und in den ITBA’s alle Kinder, außer die Neuaufnahmen zum neuen Schuljahr 2024/25.
Das Amt bittet Sie daher, bis spätestens zum 22.11.2024 die beigefügte Einkommensübersicht und die entsprechenden Einkommensnachweise im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Einkommensüberprüfung" an das Amt zu senden. Alle weiteren Informationen erhalten Sie in dem Anschreiben.
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Eine große Veränderung auf unserem Schulhof!
Di, 19. November 2024